Drohnendienstleistungen

Alle eingesetzten Piloten haben das A2 Fernpilotenzeugnis, die Drohnen sind beim LBA registriert und entsprechend versichert.

Die Befliegung der Anlagen geschieht ausschließlich mit expliziter Fluggenehmigung. Für unsere Fluggenehmigungen verfügen wir über eine geographische Allgemeinerlaubnis für UAS-Gebiete nach §21 h LuftVO innerhalb Baden-Württembergs.

Beispielvideo

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